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Die Benützung des ausgewiesenen Landeplatzes in der Sommerperiode ist nur mit einer gültigen Start-/Landekarte gestattet
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Im Falle des Einsatzes von Rettungshubschraubern ist der betroffene Luftraum unverzüglich freizumachen, es besteht für diese Zeit striktes Startverbot.
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Tandemflüge (Doppelsitzerflüge) sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der örtlichen Flugschulleitung (Flugschule Westendorf) gestattet.
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Startplatzabgrenzungen sind auf alle Fälle einzuhalten.
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Das Auslegen des Paragleiters am Startplatz soll erst unmittelbar vor dem Start (mit bereits angezogenem Sitzgurt) erfolgen, um unnotwendige Wartezeiten für nachfolgende Piloten zu vermeiden.
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Der Luftraum vor dem Startplatz ist nach dem Start zu verlassen, um nachfolgenden Piloten einen gefahrlosen Start zu ermöglichen.
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Der Sicherheitsabstand von mindestens 50 m zu Personen, Gebäuden, Lifttrassen und –anlagen, Freileitungen etc. ist unbedingt einzuhalten.
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Strafbestimmungen: Piloten, welche die vorstehenden Richtlinien und die allgemein gültigen luftfahrtrechtlichen Vorschriften nicht einhalten, werden von der Beförderung bei der
Bergbahn Westendorf ausgeschlossen und es wird Strafanzeige bei der örtlichen Polizei sowie bei der Austro-Control GmbH. Erstattet.
Westendorf, 2002-05-01
BERGBAHN WESTENDORF Gesellschaft m.b.H.
FLUGSCHULE WESTENDORF
DER GRUNDEIGENTÜMER