DIE FÜR ALLE GELTENDEN SKIWELT TARIF RICHTLINIEN ZUR ÜBERSICHT
  • Alle Skipässe werden auf dem Berührungslos-Ticket KeyCard ausgegeben! Alle Tarife zzgl. € 2,00 Pfand für wiederverwendbare KeyCard! Das Pfand erhalten Sie bei unbeschädigter Rückgabe an den Kassen zur Gänze zurück!
  • Mischpreise - bei Saisonüberschneidungen wird vom Kassencomputer automatisch ein Mischpreis berechnet.
  • Die Jugend- und Kinder-Skipässe werden ausschließlich gegen gültigen Lichtbildausweis ausgegeben!
  • Zur Bezahlung werden neben der Barzahlung die Bankomatkarte (MAESTRO) sowie die Kreditkarten (VISA, MASTERCARD,AMEX und DINERS) an den Kassen akzeptiert.

Skipässe sind nicht übertragbar und müssen den Kontrollbediensteten unaufgefordert vorgezeigt werden. Der Skipass wird bei versuchter oder erfolgter missbräuchlicher Verwendung entschädigungslos eingezogen - weiters wird Strafanzeige erstattet. Die Übertragung des Skipasses auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Verlorene Skipässe werden nicht ersetzt.

Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreisen, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von Skiabfahrten, vorzeitige Beendigung des Liftbetriebes usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung. Eine Rückvergütung ist nur bei Sportunfällen (keinesfalls aber bei Krankheit) für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 3 Tagen möglich, ausgenommen Saisonskipässe. Jeder angefangene Tag wird zum Tageskartenpreis verrechnet. Die Vorlage des Attestes muss innerhalb von 2 Tagen nach der Verletzung erfolgen. Spätere Ansprüche können nicht berücksichtigt werden. Behinderte mit mehr als 80% Behinderung (Ausweis) erhalten auf alle Skipässe (außer Punktekarten, Saisonkarten und Kitzbüheler Alpen Skipässe) eine Ermäßigung. Mischpreise bei Saisonüberschneidungen werden vom Kassensystem automatisch berechnet!

Die einzelnen Leistungen, zu denen die erworbenen Karten berechtigen, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Das Unternehmen, das die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.