LANDEPLATZ WESTENDORF RICHTLINIEN
  1. Die Benützung des ausgewiesenen Landeplatzes in der Sommerperiode ist nur mit einer gültigen Start-/Landekarte gestattet
  2. Es stehen nur der in der Lageskizze ausgewiesene Start- und Landeplatz zur Benützung zur Verfügung.
  3. Der Landeplatz darf nur von Piloten und nur zu Landungen benützt werden (keine Liege- bzw. Spielwiese!) . Eltern haften für ihre Kinder!
  4. Der Luftraum über dem gesamten Feld des Landeplatzes dient ausschließlich dem ruhigen Fliegen und der kontrollierten Landeeinteilung.
  5. Der Landebereich ist nach erfolgter Landung umgehend zu verlassen.
  6. Das Zusammenlegen der Paragleiter ist nur auf dem gemäß Skizze markierten Platz bzw. nur innerhalb der hierfür vorgesehenen Abgrenzungen gestattet.
  7. Außenlandungen außerhalb des vorgesehenen Bereiches sind gebührenpflichtig (€ 4,00). Diese Gebühr ist unaufgefordert und unverzüglich im Büro der Flugschule Westendorf zu zahlen.
  8. Im Falle des Einsatzes von Rettungshubschraubern ist der betroffene Luftraum unverzüglich freizumachen, es besteht für diese Zeit striktes Flugverbot.
  9. Den Anweisungen des Seilbahnpersonals sowie der Vertreter der Flugschule Westendorf ist folge zu leisten.
  10. Weiteres sind die „Allgemeinen Richtlinien“ und die „Startplatz-Richtlinien“ einzuhalten.
  11. Mit dem Kauf der Liftfahrkarte bzw. der Start-/Landekarte werden gleichzeitig die oben angeführten Bedingungen anerkannt.
  12. Strafbestimmungen: Piloten, welche die vorstehenden Richtlinien und die allgemein gültigen luftfahrtrechtlichen Vorschriften nicht einhalten, werden von der Beförderung bei der Bergbahn Westendorf ausgeschlossen und es wird Strafanzeige bei der örtlichen Polizei sowie bei der Austro-Control GmbH. Erstattet.
Westendorf, 2002-05-01
BERGBAHN WESTENDORF Gesellschaft m.b.H.
FLUGSCHULE WESTENDORF
DER GRUNDEIGENTÜMER